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Vorsorge gegen nukleare oder radiologische Notfälle und entsprechende Gefahrenabwehr

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Kontext - Gefahrenabwehr ist am stärksten, wenn die beteiligten Organisationen und Körperschaften angemessen vorbereitet sind.

In diesem Zusammenhang liegt die Entwicklung von Sicherheits- und Notfallstandards in der nationalen Verantwortung. Welche Schritte sind zur Vorsorge gegen nukleare und radiologische Notfälle erforderlich?

Dies ist eine treue Zusammenfassung der führenden Berichts, der im 2015 durch veröffentlicht wurde: " Sicherheitsstandards der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) zum Schutz von Mensch und Umwelt " 

  • Quelle: (2015)
  • Übersicht & Details: GreenFacts
Neuestes Update: 14 März 2019

1. Was ist Radioaktivität?

Atome bestehen aus einem Kern, der sich aus einer Reihe von Protonen und Neutronen sowie Elektronen, die eine Hülle um ihn herum bilden, zusammensetzt. Die Anzahl der Protonen in einem Atom bestimmt seine chemische Identität; dasselbe Element kann eine unterschiedliche Anzahl von Neutronen aufweisen, die jedes ein unterschiedliches Isotop oder Nuklid bilden. Einige dieser Nuklide (wie das Isotop14 Kohlenstoff oder alle Uranisotope) sind instabil und korrigieren ihre interne Struktur spontan hin zu einer stabileren Form.

Radioaktivität wird als eine spontane Aussendung von Teilchen (Alpha, Beta, Neutron) oder Strahlung (Gamma, K-Einfang) definiert, wobei durch den Zerfall bestimmter instabiler Nuklide aufgrund einer Korrektur ihrer inneren Struktur beides gleichzeitig erfolgen kann2. Radioaktivität kann natürlichen oder künstlichen Ursprungs sein. Bei der natürlichen Radioaktivität hat die Substanz ihr Potenzial im natürlichen Zustand, während die künstliche Radioaktivität durch Abstrahlung hervorgerufen wird.

Strahlung und radioaktive Substanzen finden viele nützliche Anwendungen, angefangen bei der Stromerzeugung bis hin zur Verwendung in Medizin, Industrie und Landwirtschaft. Jede dieser Anwendungen hat ihre eigenen spezifischen Erfordernisse und Anforderungen an Sicherheit und Gefahrenabwehr. Die sich aus diesen Anwendungen ergebenden Strahlungsrisiken für Arbeiter, die Öffentlichkeit und die Umwelt müssen beurteilt und gegebenenfalls gesteuert werden.

1 Sicherheitsbezogene Begriffe entsprechen der Definition im IAEA-Sicherheitsglossar (siehe www-ns.iaea.org/standards/safety-glossary.htm ). Ansonsten werden Wörter in der Rechtschreibung und Bedeutung verwendet, wie sie ihnen in der neuesten Ausgabe des „The Concise Oxford Dictionary“ zugewiesen sind. Für Sicherheitsfachkräfte ist die englische Version des Textes maßgeblich.
2 https://nuclear-energy.net/definitions/radioactivity.html 

2. Was ist die IAEA und was macht sie?

Die IAEA (Internationale Atomenergie-Organisation) ist das internationale Gremium, das für die Entwicklung von Sicherheitsstandards und technischen Werkzeugen verantwortlich ist. Es sorgt für Kapazitätsentwicklung zur Unterstützung seiner Mitgliedstaaten bei der Stärkung ihrer Notfallregelungen in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Vereinten Nationen. Die für das Management von Notsituationen verantwortlichen Organisationen wissen sehr wohl, dass eine gute Vorbereitung die Angemessenheit ihre Reaktionen erheblich verbessern kann. Eines der wichtigsten Elemente bei dieser Vorbereitung auf den Notfall ist die Koordination von Regelungen zwischen den verschiedenen beteiligten Gremien, um klare Linien im Bereich Verantwortung und Zuständigkeit sicherzustellen.

Information zum IAEA-Sicherheitsstandardprogramm finden Sie auf www-ns.iaea.org/standards/ .

Diese Standards sind natürlich nur effizient, wenn sie in der Praxis ordnungsgemäß angewendet werden und die sicherheitsrelevanten Vorschriften in der nationalen Verantwortung liegen; viele Staaten haben daher beschlossen, die IAEA-Standards in ihre nationalen Vorschriften zu übernehmen.

3. Für wen und was gelten diese Sicherheitsanforderungen?

Die Sicherheitsanforderungen werden den Mitgliedstaaten und nationalen Behörden für ihre eigenen Tätigkeiten empfohlen. Diese sind jedoch für die IAEA selbst und die gemeinsamen Operationen ihrer Mitgliedstaaten mit der IAEA verbindlich (das gilt für 169 von 193 Ländern, die Mitglied der Vereinten Nationen sind).

Auf der Grundlage von Beurteilungen potenzieller Gefahren gelten die Anforderungen für die Vorsorge und die Gefahrenabwehr im Falle einer Krise oder eines Unfalls:

  • Bei einer nuklearen oder radiologischen Notsituation für alle Einrichtungen und Tätigkeiten, die Schutzmaßnahmen oder andere Bekämpfungsmaßnahmen sicherstellen; 
  • In Bezug auf Institutionen außerhalb von Zuständigkeiten, die möglicherweise Schutzmaßnahmen und andere Bekämpfungsmaßnahmen ergreifen müssen;  
  • Für die Vorsorge und die Gefahrenabwehr bei einem nuklearen oder radiologischen Notfall, ungeachtet der Ursache des Notfalls und ungeachtet dessen, ob der Notfall Folge eines Naturereignisses, eines menschlichen Fehlerverhaltens, eines mechanischen oder sonstigen Fehlers oder eines nuklearen Sicherheitsereignisses ist. 

Die Gefahrenbeurteilungen umfassen verschiedene Arten von Ereignissen, die die Einrichtung oder Tätigkeit beeinträchtigen könnten, u. a. Ereignisse mit geringer Wahrscheinlichkeit. Die IAEA-Anforderungen betreffen jedoch nicht die Vorsorge oder Abwehrmaßnahmen, die sich speziell mit kriminellen oder vorsätzlichen unerlaubten Handlungen im Umgang mit nuklearen oder radioaktiven Materialien befassen (allgemein „nukleares Sicherheitsereignis“ genannt). Hierfür gibt es in anderen IAEA-Dokumenten spezielle Empfehlungen, aber die radiologischen Auswirkungen dieser Ereignisse fallen unter diese Anforderungen.

4. Welche Ziele verfolgt die Gefahrenabwehr?

Die Entwicklung einer Schutzstrategie sollte insbesondere Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung ernsthafter deterministischer Effekte (auch bekannt als direkte Dosis-Wirkungsbeziehung, beispielsweise Strahlenkrankheit), zur Senkung des Risikos von stochastischen Effekten (solche, bei denen die Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens, nicht aber ihr Schweregrad, von der Dosis abhängig ist, wobei es keinen Schwellenwert gibt, beispielsweise Krebs) und den Rahmen einer Referenzbelastungsrate, ausgedrückt als Restdosis und die nationalen allgemeinen Kriterien für das Ergreifen von Schutzmaßnahmen und anderen Bekämpfungsmaßnahmen in Bezug auf die berechnete Dosis oder die tatsächlich aufgenommene Dosis umfassen.

Bei einer nuklearen oder radiologischen Notsituation verfolgt die Gefahrenabwehr folgende Ziele:

  1. Kontrolle über die Lage zurückgewinnen und die Folgen mildern;
  2. Leben retten;
  3. Schwere deterministische Effekte verhindern oder minimieren;
  4. Erste Hilfe leisten, kritische medizinische Behandlung bereitstellen und die Behandlung von Strahlenverletzungen leisten;
  5. Das Risiko stochastischer Effekte senken;
  6. Die Öffentlichkeit auf dem Laufenden halten und das öffentliche Vertrauen aufrechterhalten;
  7. Nichtradiologische Folgen weitestgehend abschwächen;
  8. Sachwerte und Umwelt weitestgehend schützen; 
  9. Die Wiederaufnahme normaler gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Tätigkeiten weitestgehend vorbereiten.

5. Welche Hauptanforderungen erwarten Regierungen von einem Managementsystem zur Vorsorge gegen einen nuklearen oder radiologischen Notfall?

Zur Sicherstellung der Erfüllung angemessener Anforderungen müssen Regierungen einen nationalen Koordinierungsmechanismus einrichten, der bereits in der Vorbereitungsphase funktioniert. Dieser Mechanismus sollte dem Notfallmanagementsystem entsprechen und soll unter anderem die Kontinuität zwischen den Notfallvorkehrungen der verschiedenen Abwehrorganisationen, der agierenden Organisationen und den Aufsichtsbehörden auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene gemäß dem alle Risiken umfassenden Ansatz koordinieren und sicherstellen.

Die Hauptanforderungen umfassen:

  1. Risikobeurteilung: Diese wird durchgeführt, um eine Grundlage für einen gestaffelten Präventionsansatz für Vorsorge und Gefahrenabwehr bereitzustellen;  
  2. Schutzstrategien, die entwickelt, begründet und optimiert werden;  
  3. Ein integriertes und koordiniertes Notfallmanagementsystem, das eingerichtet und aufrechterhalten wird; 
  4. Die zuständigen internationalen Organisationen koordinieren ihre Planungen in Sachen Vorsorge und Gefahrenabwehrmaßnahmen; 

Vorsorge ist ein wichtiger Schlüssel und jede Regierung muss konkret sicherstellen, dass sie über Planungen für folgende Fälle verfügt:

  1. geeignetes Management von Abwehroperationen,  
  2. schnelle Erkennung und Bekanntgabe eines Notfalls,  
  3. Ergreifen von Abhilfe- und Schutzmaßnahmen,  
  4. Bereitstellen der für den Schutz der Öffentlichkeit notwendigen Informationen,  
  5. Bereitstellen von Schutz für Nothelfer und geeigneter medizinischer Maßnahmen. 

Das Erstellen eindeutiger Pläne, Festlegen von Zuständigkeiten, Schulungen und Logistik gehören ebenfalls zum Verantwortungsbereich von Regierungen, die für Abfallmanagement, Schutzmaßnahmen und internationale Hilfeleistung sorgen müssen.

Für den Schutz der Rettungskräfte und sonstiger Helfer bei einem Notfall im Rahmen voraussichtlicher Gefahrenbedingungen, unter denen sie Abwehrfunktionen übernehmen müssen, sind Mindestregelungen vorzusehen.

Weitere Einzelheiten finden Sie in Level 2 dieser Fakten.


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