Die Kosmetikrichtlinie ist eine Rahmenrichtlinie der Gesetzgebung der Europäischen Kommission, die die Herstellung und das In-Verkehrbringen kosmetischer Produkte regelt.
Sie soll gewährleisten, dass von Kosmetika bei normalem oder vorhersehbarem Verbrauch keine schädigende Wirkung ausgeht. Sie wurde von der Europäischen Union im Jahr 1976 verabschiedet und seitdem sieben Mal erheblich überarbeitet.
Für weitere Informationen zur Vereinfachung der Kosmetikrichtlinie hier
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http://ec.europa.eu/enterprise/cosmetics/
Quelle: GreenFacts
English: European Cosmetics Directive
Español: Directiva sobre cosméticos de la UE
Français: Directive européenne sur les cosmétiques